Liegen Symptome einer psychischen Erkrankung vor, zahlt in der Regel die Krankenkasse für die Psychotherapie. Handelt es sich um ein Anliegen im Bereich der persönlichen Weiterentwicklung, kann die Psychotherapie privat bezahlt werden.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse
Ich habe eine Abrechnungsgenehmigung für gesetzliche Krankenkassen. Die Vorgespräche und die therapeutischen Sitzungen werden somit von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssten Sie nur zum ersten Gespräch und zu Beginn jedes Quartals Ihre Krankenkassenkarte zum Einlesen mitbringen.
Privatversicherte, Versicherte der Beihilfe und Heilfürsorge
Bei privaten Krankenversicherungen kann ich als staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Eintragung im Arztregister eine Psychotherapie ebenfalls abrechnen. Die Kostenabrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine ambulante Verhaltenstherapie erstattet wird, und die Unterlagen für die Beantragung anfordern. Ein unverbindliches Erstgespräch ist in jedem Fall möglich: die Kosten werden von Ihrer Privatkasse übernommen.
Selbstzahler
In manchen Fällen bevorzugen Patienten die Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Rechnungsstellung orientiert sich bei Privatzahlung ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich informiere Sie gerne im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten.
So können Sie mit mir Kontakt aufnehmen:
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail¹ oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 040 94995223. Ich melde mich sobald wie möglich bei Ihnen zurück.